Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Säntis Baustoffe AG und ihren Kundinnen und Kunden. Sie sind Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen und gelten mit der Annahme der Leistung als akzeptiert.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung einer Offerte, durch Annahme einer Bestellung oder durch die Annahme einer Lieferung zustande. Sämtliche Angebote sind freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen individuellen Nettopreisliste, welche bei uns angefordert werden kann (Preisaufschläge werden nicht kommuniziert) oder der individuellen Offerte. Zahlungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde (Art. 75 OR). Säntis Baustoffe AG behält sich vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Kreditprüfung vorzunehmen. Nach Verfall der Rechnung wird ein Verzugszins von 5% erhoben.

Lieferung und Gefahrübergang

Bei Versand geht Nutzen und Gefahr nach Ausscheidung/Konkretisierung der Ware und mit Übergabe an den ersten Frachtführer (Spediteur/Transporteur) auf den Kunden über (Art. 185 Abs. 2 OR). Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden (Transportpreislisten können angefordert werden). Bei Selbstabholung gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Bei Selbstabholung trägt der Kunde die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ladungssicherung, sowie den ordnungsgemässen Transport. Bei Bereitstellung «vor Tor» gehen Nutzen und Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Kunden über. Lieferfristen sind immer unverbindlich.

Sofern Säntis Baustoffe AG den Transport organisiert, erfolgt dies als Serviceleistung. Nutzen und Gefahr gehen dennoch gemäss der Klausel «Lieferung und Gefahrenübergang» über. Ansprüche wegen Transportschäden setzen eine fristgerechte Schadenmeldung und Mitwirkung des Kunden bei der Schadenabwicklung voraus.

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (Art. 197 OR ff.).

Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innert 2 Kalendertagen ab Ablieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innert 2 Kalendertagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen.

Der Kunde hat Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Weitere Ansprüche (insbesondere Schadenersatz) sind ausgeschlossen.

Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt.

Haftung

Die Haftung wird nicht ausgeschlossen für Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 OR), für Schäden aus zugesicherten Eigenschaften sowie bei Arglist (Art. 199 OR) und bei zwingender gesetzlicher Haftung.

Als indirekte Schäden/Folgeschäden gelten insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Zusatzkosten durch Wartezeit, Vertragsstrafen Dritter sowie reine Vermögensschäden. Diese werden ausgeschlossen.

Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit Zustimmung der Säntis Baustoffe AG möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten. Bei kundenseitig ausgelösten Stornierungen behält sich Säntis Baustoffe AG vor, entgangenen Gewinn und entstandene Kosten zu verrechnen.

Retouren

Eine Rücknahme erfolgt ausschliesslich für unbeschädigte, kurante Lagerware in sauberer, ungeöffneter Originalverpackung. Rückgaben sind innert 30 Tagen ab Bezugsdatum vorzunehmen. Ist die gelieferte Ware oder nur Chargen/Nuancen zwischenzeitlich ausverkauft, werden keine Retouren entgegengenommen. Bei Rückgabe wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % erhoben. Zusätzlich werden effektiv angefallene Kosten (Prüfung, Wiedereinlagerung, Umverpackung, Transport) verrechnet.

Verpackungsmaterial

Falls nichts anderes vereinbart wurde, werden Verpackungen und Transporthilfsmittel wie Paletten separat in Rechnung gestellt und sind zusammen mit der Warenrechnung zu begleichen. Bei Rücksendung solcher Materialien in gutem, unbeschädigtem Zustand und franko an die Säntis Baustoffe AG erfolgt eine Gutschrift, wobei ein angemessener Betrag für die Handhabungskosten abgezogen wird. Bei Rückholungen durch die Säntis Baustoffe AG wird ein angemessener Betrag für die Transportkosten abgezogen. (aktuelle Tarife können bei uns angefordert werden). Für Verpackungen und Paletten wird weder Rabatt noch Skonto gewährt.

Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungspflichten ruhen bei Ereignissen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördlichen Anordnungen.

Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutz-bestimmungen bearbeitet.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Diese AGB gelten als einbezogen, sobald sie dem Kunden mit Offerte oder Auftragsbestätigung übermittelt oder auf diese ausdrücklich verwiesen wird (z.B. Link/Beilage). Mit Bestellung bzw. Annahme der Auftragsbestätigung gelten sie als akzeptiert.

Gerichtsstand ist der Sitz der Säntis Baustoffe AG, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen zum Gerichtsstand. Zusätzlich gilt als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen der Sitz der Säntis Baustoffe AG. Die Säntis Baustoffe AG ist berechtigt, den Kunden alternativ an dessen Sitz zu belangen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Säntis Baustoffe AG schriftlich bestätigt wurden.

Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieser AGB oder eines darauf beruhenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam ist, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt automatisch die gesetzliche Regelung, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck möglichst nahekommt.

 

Säntis Baustoffe AG, Gossau

Stand: April 2026